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Aboxon Programme
Die Aboxon Law Office Group bietet in Zusammenarbeit mit renommierten Partnerkanzleien nicht nur Mitgliedschaften, sondern auch attraktive Programme an.
Alle Programme sind ausschließlich für Mitglieder von Aboxon zugänglich.
Unsere Dienstleistungen beinhalten juristische Beratung für Einzelpersonen, erweitert durch die spezialisierten Programme unserer Partneranwaltskanzleien. Dazu gehören Migrations-, Integrations-, MPU-, LKW-Fahrer- und Resozialisierungsprogramme, die momentan nur für Mitglieder von Aboxon verfügbar sind.
Möchten Sie weitere Informationen zu den Aboxon-Programmen erhalten, kontaktieren Sie uns bitte unter der Nummer 089 – 800 399 55.
Warum sollten Sie unsere Aboxon-Programme bedenkenlos nutzen?
Hervorragend Konzipiert
Alle Programme von Aboxon sind hervorragend konzipiert, werden streng überwacht und haben sich bereits vielfach für Mitglieder von Aboxon bewährt.
1A Qualifizierte Rechtsanwälte
Alle Programme von Aboxon werden ausschließlich von qualifizierten und zertifizierten Anwälten betreut, um das Ziel des Erfolgs sicherzustellen.
Keine Vorkasse für Aboxon Mitglieder
Als Aboxon-Mitglied ist keine Vorauszahlung für Programme erforderlich. Die vereinbarten Gebühren werden erst nach dem erfolgreichen Abschluss des Programms fällig.
Europäische Staatseinbürgerung
Jeder, der in einem EU-Land eingebürgert wird, erhält automatisch die EU-Staatsbürgerschaft. Die Voraussetzungen und Verfahren für die Einbürgerung variieren jedoch je nach Land. Üblicherweise ist eine Einbürgerung in einem EU-Land möglich, wenn man dort für eine festgelegte Mindestdauer gelebt und gearbeitet hat.
Warum Sie uns bei Einbürgerungsfragen kontaktieren sollten:
EINBÜRGERUNG DEUTSCHLAND
Sie streben die deutsche Staatsbürgerschaft an? Wir unterstützen Sie auf Ihrem Weg zur Einbürgerung. Durch die Einbürgerung erlangen Sie die deutsche Staatsangehörigkeit und damit einen deutschen Pass. Abhängig von Ihrer individuellen Situation gibt es verschiedene Wege, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erwerben. Fordern Sie noch heute Ihre unverbindliche Ersteinschätzung an unter 089 – 800 399 55
EINBÜRGERUNG RUMÄNIEN
Der Weg zur Erlangung der Staatsbürgerschaft durch das Einbürgerungsverfahren ist recht kompliziert. Allerdings nichts ist unmöglich mit Aboxon Anwälten in Rumänien. Zu diesem Zweck sollten Sie eine Rechtsberatung vereinbaren.
EINBÜRGERUNG SLOWAKEI
EINBÜRGERUNG SLOWENIEN
Aboxon – Chancenkarte
Nach Inkrafttreten der Regelungen gemäß § 18a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) erfolgt seit dem 1. Juni 2024 die Ausstellung der sogenannten Chancenkarte als Aufenthaltstitel. Diese dient als Aufenthaltserlaubnis für hochqualifizierte Fachkräfte, die nicht aus EU-Mitgliedstaaten stammen, und wird erstmals befristet für die Dauer eines Jahres ausgestellt.
Der Hauptzweck dieser Aufenthaltserlaubnis liegt in der Jobsuche (§ 18a Abs. 1 AufenthG). Innerhalb des Gültigkeitszeitraums ist der Inhaber der Chancenkarte verpflichtet, eine seiner Qualifikation entsprechende Beschäftigung zu finden. Zur Beantragung sind gemäß § 18a Abs. 2 AufenthG erforderliche Nachweise zu erbringen, welche Qualifikationen, gegebenenfalls Sprachkenntnisse, sowie eine ausreichende finanzielle Absicherung beinhalten.
Die Anerkennung der für die Beantragung notwendigen Dokumente richtet sich nach den bestehenden völkerrechtlichen Vereinbarungen sowie den spezifischen bilateralen Anerkennungsregelungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem jeweiligen Herkunftsstaat der Antragstellenden.
Hinweis: Diese Ausführungen erfolgen vorbehaltlich etwaiger Änderungen der gesetzlichen Bestimmungen und der diesbezüglichen Rechtsanwendung durch die zuständigen Ausländerbehörden.
Stand: Juni 2024.
Aboxon Law Office Rechtliche Darstellung der Chancenkarte und unsere Begleitdienstleistungen
Erteilungsvoraussetzungen:
Mit Stand vom 1. Juni 2024 eröffnet die Chancenkarte gemäß § 18a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) neue Möglichkeiten zur Einreise für qualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten. Dieser Aufenthaltstitel wird sowohl im Ausland als auch innerhalb der Bundesrepublik Deutschland beantragt und gewährt keinen vorbestehenden Arbeitsvertrag. Vielmehr ermöglicht die Chancenkarte den Aufenthaltsinhabern, ihre wirtschaftliche Selbstständigkeit in Deutschland zu sichern, indem sie eine Beschäftigung bis zu 20 Stunden pro Woche gemäß § 18a Abs. 4 AufenthG aufnehmen dürfen.
Rechtsgrundlagen und Erteilungsvoraussetzungen:
- Erteilung an Fachkräfte gemäß § 18 AufenthG:
Antragsteller, die bereits als Fachkräfte anerkannt sind, können die Chancenkarte ohne zusätzliche Qualifikationsnachweise erhalten. Bei der Antragstellung ist die Gleichwertigkeit ausländischer akademischer Abschlüsse oder beruflicher Qualifikationen mit ihren deutschen Entsprechungen durch geeignete Dokumentation nachzuweisen. - Punktebasiertes Bewertungsverfahren:
Für Antragsteller, die nicht unter die Kategorie der Fachkräfte fallen, erfolgt die Vergabe der Chancenkarte über ein Punktesystem. Erforderlich ist der Nachweis von Sprachkenntnissen (Deutsch A1 oder Englisch B2) sowie das Erreichen eines Mindestpunktwerts von sechs Punkten, gestützt auf: - Anerkennung der beruflichen Qualifikation in Deutschland.
- Relevante Sprachkenntnisse.
- Berufserfahrung und Alter.
- Bindungen an Deutschland oder Voraufenthalte.
- Qualifikationen des Partners oder Ehepartners.
- Finanzielle Absicherung:
Während der Gültigkeitsdauer der Chancenkarte sind Antragsteller verpflichtet, ihre wirtschaftliche Eigenständigkeit sicherzustellen, etwa durch berufliche Aktivitäten (bis zu 20 Stunden wöchentlich) oder das Anlegen eines Sperrkontos von monatlich mindestens 1.027 Euro.
Begleitende Dienstleistungen durch unser Rechtsanwaltskanzleien:
Unsere Rechtsanwaltskanzleien bietet umfassende rechtliche Unterstützung bei der Beantragung der Chancenkarte:
- Anpassung und Optimierung Ihrer Dokumente unter Berücksichtigung bestehender Abweichungen zwischen Ausbildung und Beruf.
- Sammlung und Überprüfung aller erforderlichen Antragsunterlagen.
- Erstellung von Bewerbungsunterlagen, einschließlich Lebenslaufes nach deutschen Standards.
- Assistenz bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse durch das Zentralamt für ausländisches Bildungswesen (ZAB) einschließlich der Anabin-Datenbank.
- Unterstützung bei der Eröffnung eines Sperrkontos sowie Beratung bei der Auswahl einer geeigneten Krankenversicherung während Ihres Aufenthalts.
Nutzen Sie die Gelegenheit zur Erlangung einer Chancenkarte und lassen Sie sich bei der Verwirklichung Ihres geplanten Umzugs nach Deutschland kompetent begleiten. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren unter kanzlei@aboxon.de, um Ihre Bewerbung in die Wege zu leiten und alle rechtlichen Anforderungen vollständig zu erfüllen.