Aboxon Nutzungsvertrag
1. Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
1.1. Diese Vereinbarung regelt die Bereitstellung von Anwaltsplattform-Anwendungen durch die Aboxon Law Office Group. 1.2. Sie kann als Bestandteil der Geschäftsbeziehungen zwischen der ABOXON LAW OFFICE GROUP , Karlsplatz 3, 80335 München, und den Mitgliedern der ABOXON LAW OFFICE GROUP Kanzlei Gruppe sowie zwischen Aboxon Law Office Group und den Mandanten der Mitglieder geschlossen werden. 1.3. Regelungen, die sowohl für Kanzleien als auch für Mandanten gelten, werden von beiden Parteien als „Aboxon Mitglieder“ bezeichnet. 1.4. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn und soweit sie von Aboxon Law Office Group ausdrücklich schriftlich oder in Textform anerkannt werden.
2. Geschäftsbetrieb mit Mitgliedern
2.1. Eine Vertragsbeziehung zwischen einem Mitglied der Aboxon Anwaltsplattform und dem Aboxon Law Office Group erfordert ein bestehendes Vertragsverhältnis mit einer Aboxon Kanzlei und wird erst mit deren Zustimmung wirksam. 2.2. Das Mitglied stimmt zu, dass es von der Aboxon Anwaltsplattform im Falle einer Beendigung des Mandats informiert werden darf. 2.3. Ohne ein bestehendes Mandatsverhältnis gemäß Absatz 2.1 oder nach dessen Beendigung enden alle bestehenden Mitgliedschaften und Vertragsverhältnisse mit dem Mandanten automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. 2.4. Der Mandant gibt sein Einverständnis, dass das Aboxon Law Office Group der zuständigen Kanzlei jederzeit Auskünfte über die Mandatsbeziehung erteilen darf.
3. Leistungsbeschreibungen und -Änderung
3.1. Der Umfang der Aboxon Produkte und Aboxon Dienstleistungen richtet sich nach der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuellen Leistungsbeschreibung, welche bei Aboxon Law Office Group angefordert werden kann. 3.2. Aboxon Law Office Group darf Leistungen aufgrund gesetzlicher oder organisatorischer Notwendigkeiten ändern. 3.3. Aboxon Law Office Group ist zu weiteren Änderungen der Leistung nur dann berechtigt, wenn diese für das Mitglied zumutbar sind.
4. Inanspruchnahme von Leistungen
4.1. Mitglieder der Aboxon Law Office Group sind berechtigt, die Aboxon-Dienste und -Produkte ausschließlich für eigene Zwecke sowie zur Kooperation mit den Kanzleien und anderen Mitgliedern zu verwenden. 4.2. Die Bedingungen für die Aboxon Online-Freigabe von Dokumenten sind in Anhang D/F festgelegt. 4.3. Der Zugriff erfolgt nur über Fernzugriff. 4.4. Die Weitergabe von Zugangsberechtigungen und/oder Zugangsmedien, Benutzerkennungen oder personalisierter Zugangssoftware an Dritte ist untersagt. 4.5. Wird Aboxon Law Office Group darauf aufmerksam, dass Server-Anwendungen missbräuchlich oder rechtswidrig genutzt werden, darf sie die betreffenden Zugänge sperren. 4.6. Dienstleistungen der Aboxon Law Office Group dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. 4.7. Bei einer schuldhaften Verletzung der Verpflichtungen gemäß den Abschnitten 4.1 und 4.4 entsteht ein Anspruch auf eine Vertragsstrafe von 10.000 Euro gegen das Mitglied. Sollte Aboxon Law Office Group ein Schadensersatzanspruch zustehen, gilt die Vertragsstrafe als Mindestsumme. Der Anspruch auf Ersatz eines weiteren Schadens bleibt unberührt. 4.8. Bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen die Bestimmungen der Abschnitte 4.1 und 4.4 Hat Aboxon Law Office Group das Recht, ihre Dienste ganz oder teilweise zu verweigern. Weitere Rechtsansprüche bleiben davon unberührt.
5. Leistungserbringung durch Dritte sowie weitere Auftragsverarbeiter und die Übernahme von Risiken
5.1. Aboxon Law Office Group ist befugt, Dienstleistungen durch Dritte (Subunternehmer) ausführen zu lassen. 5.2. Erfolgt der Austausch oder der erstmalige Einsatz eines Subunternehmers, der zugleich weiterer Auftragsverarbeiter gemäß der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ist, im Zuge einer Leistungsänderung laut Ziffer 5.1, so steht dem Kunden das Recht zu, gemäß Art. 28 Abs. 2 DS-GVO Einspruch zu erheben. In einem solchen Fall behält sich Aboxon Law Office Group das Recht vor, den betreffenden Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. 5.3. Der Versand aller Materialien, Dokumente und Programme sowie die Datenübermittlung von und zu Aboxon Law Office Group geschieht auf alleiniges Risiko des Kunden.
6. Urheber- und sonstige Rechte
6.1. Aboxon Law Office Group gewährt Kunden ein nicht-exklusives und nicht übertragbares Recht, im vertraglich vereinbarten Rahmen auf Cloud-Anwendungen zuzugreifen. 6.2. Die Nutzung der Cloud-Anwendungen durch die Kanzlei ist nur im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit erlaubt. Dies schließt die Nutzung von Cloud-Anwendungen in Mandantenunternehmen ein, sofern die Kanzlei den Mandanten den Zugang im Rahmen ihrer Mandatstätigkeit ermöglicht (Leistungsverbund); in diesem Fall wird die Kanzlei den Mandanten angemessen über die Urheber- und sonstigen Rechte von Aboxon Law Office Group informieren. 6.3. Die Nutzung der Cloud-Anwendungen durch den Mandanten ist ausschließlich für sein eigenes Unternehmen gestattet. Die Nutzung in verbundenen Unternehmen des Mandanten bedarf einer vorherigen schriftlichen oder in Textform erteilten Zustimmung von Aboxon Law Office. 6.4. Der Kunde verpflichtet sich, jegliches Handeln zu unterlassen, das die Rechte von Aboxon Law Office Group beeinträchtigen könnte. Er haftet für Rechtsverletzungen Dritter, denen er Zugang zu den Leistungen von Aboxon Law Office Group ermöglicht, es sei denn, er kann nachweisen, dass er diese nicht zu vertreten hat. 6.5. Aboxon Law Office Group behält sich das Recht vor, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
7. Datenschutz
7.1. Wenn Aboxon Law Office Group personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, geschieht dies auf der Grundlage einer Auftragsverarbeitungsvereinbarung. Fehlt eine solche Vereinbarung, die den rechtlichen Anforderungen entspricht, darf Aboxon Law Office Group die betroffenen Dienstleistungen ablehnen. Die weiteren Rechte von Aboxon Law Office Group bleiben hiervon unberührt. 7.2. Personenbezogene Daten, die nicht Teil der Auftragsverarbeitung gemäß Abschnitt 7.1 sind, werden von Aboxon Law Office Group als Verantwortlicher gemäß den geltenden rechtlichen Bestimmungen verarbeitet. Informationen dazu finden sich auf https://www.aboxon.eu. Aboxon Law Office Group trifft alle nach den geltenden rechtlichen Bestimmungen notwendigen Maßnahmen in Bezug auf diese Daten. 7.3. Der Kunde ist verpflichtet, seine IT-Systeme regelmäßig zu warten und angemessene Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um mögliche Risiken bei der Nutzung von Aboxon Law Office Group Produkten zu minimieren. Dies schließt insbesondere die sorgfältige Verwaltung von Zugriffsrechten, das Geheimhalten von Passwörtern und die Verwendung aktueller Antivirensoftware sowie einer Firewall ein.
8. Verschwiegenheit
8.1. Aboxon Law Office Group verpflichtet sich, die Privat-, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Mitglieder, die ihm zur Kenntnis gelangen, vertraulich zu behandeln. Ausnahmen gelten, wenn diese Informationen offenkundig sind oder das Mitglied kein Interesse an der Geheimhaltung zeigt. 8.2. Als Rechtsdienstleister unterstützt Aboxon Law Office Group seine Mitglieder in privaten und beruflichen Belangen, die der Verschwiegenheit unterliegen. Die Kanzleien von Aboxon beachten die strafrechtlichen Konsequenzen einer Pflichtverletzung gemäß § 203 StGB (Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe) sowie andere relevante Rechtsvorschriften und bewahren die anvertrauten Geheimnisse streng. 8.3. Die Pflicht zur Verschwiegenheit nach 8.1. und 8.2. entfällt, wenn Aboxon Law Office Group gesetzlich oder durch behördliche beziehungsweise gerichtliche Anordnung zur Offenlegung verpflichtet wird. 8.4. Alle Kanzleien von Aboxon sind verpflichtet, die im Zuge einer Auftragsdurchführung durch Aboxon Law Office Group erlangten Kenntnisse, die der Verschwiegenheit unterliegen, streng vertraulich zu behandeln.
9. Verfügbarkeit
Die technische Verfügbarkeit der vertraglich zugesicherten Leistungen wird durch die jeweiligen Bestimmungen der Leistungsbeschreibung definiert. Eine ständige technische Verfügbarkeit ist nicht zugesichert. Zeiträume, in denen die Server des Rechenzentrums wegen geplanter Wartungsarbeiten oder unvorhergesehener, aber notwendiger Maßnahmen – beispielsweise zur Sicherung der Datenintegrität und des Betriebs – nicht verfügbar sind, beeinträchtigen die vereinbarte Verfügbarkeit nicht.
10. Haftung
10.1. Die Aboxon Law Office Group haftet für Schäden, die vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit von ihr selbst, ihren gesetzlichen Vertretern oder ihren Erfüllungsgehilfen verursacht wurden. Bei einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit wird auch bei einfacher Fahrlässigkeit gehaftet. 10.2. Die Haftung der Aboxon Rechtsanwaltskanzlei beschränkt sich bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Durchschnittsschaden. Dies gilt auch für einfache Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. 10.3. Im Falle des Verlusts von Daten haftet die Aboxon Rechtsanwaltskanzlei nur für den Aufwand, der zur Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden notwendig ist. Diese Haftung tritt bei einfacher Fahrlässigkeit nur dann ein, wenn die Aboxon Rechtsanwaltskanzlei gleichzeitig eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat.
11. Schlussbestimmungen
11.1. Produkte oder Plattform-Server-Anwendungen von Aboxon Law Office, die Komponenten oder Dienstleistungen anderer Hersteller integrieren, unterliegen den Bestimmungen dieser Hersteller. 11.2. Zusätzlich gelten die Nutzungsbedingungen, die auf https://aboxon.eu/nutzungsbedingungen abrufbar sind. 11.3. Als ausschließlicher Gerichtsstand wird München vereinbart. 11.4. Auf diesen Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. 11.5. Sollten einzelne Vertragsbestimmungen unwirksam sein, beeinträchtigt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem ursprünglichen Vertragsziel am ehesten entspricht.
Anlage D/F: Freigabe von Dokumenten
Aboxon Nutzungsumfang
Sofern nicht anders festgelegt, verwendet der Mitglied die Online-Dokumentenfreigabe für alle im Beratungsvertrag mit den Kanzleien vereinbarten Dienstleistungen.
Aboxon Mehrere Berechtigte
Soweit die Freigabe Unterlagen betrifft, welche mehreren Personen zugeordnet sind (bspw. zusammenveranlagte Ehegatten) oder zur Vertretung des Auftraggebers mehrere Personen oder Gesellschafter berechtigt sind, so bestimmen und bevollmächtigen diese eine Person zum Erhalt und zur Freigabe der Dokumente. Diese bestimmte und bevollmächtigte Person (im Folgenden Freizeichner) ist der Kanzlei oder Aboxon Law Office Group mitzuteilen. Der Freizeichner verpflichtet sich, die bereitgestellten Dokumente allen betroffenen bzw. zur Vertretung berechtigten Personen oder Gesellschaftern zur Verfügung zu stellen und deren Einverständnis einzuholen. Aboxon Law Office Group ist nicht verpflichtet, die Kenntnis der vertretenen Personen oder Gesellschafter zu prüfen.